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Wir, Rechtsanwälte und Mitarbeiter aus Halle, freuen uns, Sie auf unserer Internetpräsenz begrüßen zu können. Rechtsanwältin Heike Rasch, Rechtsanwalt Dr. Rainer Wilde, Rechtsanwalt Björn Fehse und Rechtsanwalt Wolfgang Berger stehen auf ihren jeweiligen Spezialgebieten in Halle / Saale zur Verfügung. Zudem stehen wir in Kooperation mit Rechtsanwalt Oliver Krause / Halle. Für jedes Fachgebiet ist ein Rechtsanwalt unserer Gemeinschaft zuständig. So können wir optimale Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten gewährleisten. Wir haben den Weg der Spezialisierungen gewählt, weil die einzelnen Rechtsgebiete derart umfangreich und schnelllebig geworden sind, dass umfassende Kenntnisse in allen Gebieten nicht durch einen Anwalt geboten werden können. Durch unsere Rechtsanwaltsgemeinschaft besteht zudem die Möglichkeit, übergreifende Mandate oder schwierige Fallkonstellationen im Team zu lösen. So können wir Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen ohne weiteres vertreten. Hierbei agieren die Rechtsanwälte zielstrebig, gewissenhaft und problemorientiert, denn "Wir arbeiten konsequent für IHR Recht!"

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News - folgend finden Sie aktuelle Entscheidungen und Nachrichten zu verschiedenen Rechtsgebieten, welche von unseren Rechtsanwälten in Halle für Sie bereitgestellt werden - weitere interessante Entscheidungen finden Sie im Newsarchiv -

Neue Widerrufsbelehrung seit 11.06.2010. Nach der Gesetzesänderung ist die neue Belehrung nunmehr in Kraft getreten. Unsere Mandanten wurden bereits von Rechtsanwalt Fehse entsprechend informiert. Näheres dazu lesen Sie hier.

Das OLG Naumburg (Beschluss vom 25.05.2010 - Az. 2 Wx 9/10) hat entschieden, dass einem Rechtsanwalt auch im Rahmen der Beratungshilfe die Erhöhungsgebühr wegen Vertretung mehrerer Auftraggeber zusteht. Gründe dafür, dass einem Rechtsanwalt im Bereich der Beratungshilfe die Erhöhung der Geschäftsgebühr gemäß RVG VV Nr.2503 zu versagen wäre, seien nicht ersichtlich.

Unsere Kanzlei ist in diesem Jahr bei dem Drachenbootcup am 05.06.2010 in Halle vertreten. Im Team UNIVATIONS wird an den Start gegangen und natürlich das A-Finale als Ziel anvisiert. Alle Mandanten, Freunde und Bekannten sind herzlich als Zuschauer eingeladen. Nähere Informationen finden Sie unter www.drachenbootcup-halle.de.

OLG Karlsruhe (Az.: 6 U 46/09) entschied, dass die Bildschirmmaske einer Internetpräsenz nicht urheberrechtlich geschützt ist, da dies nicht als Computerprogramm zu werten ist. Im entsprechenden Fall stand die grafische und damit urheberrechtlich schützenswerte Gestaltung nicht im Vordergrund.

LG Leipzig hat entschieden, dass das Portal fluege.de wettbewerbswidrig agiert, da der Endpreis im Buchungsvorgang nicht angezeigt wird. Rechtsanwalt Fehse beschäftigt sich gerade ebenfalls mit diesem Portal, da dort offensichtlich, trotz Einräumung einer Überprüfungsfrist in den AGB und der Bestätigung der Buchungsanfrage für den Verbraucher, die Flüge sofort verbindlich gebucht werden. Stellt der Verbraucher dann eine fehlerhafte Übermittlung der Daten fest, sind die Flüge bereits verbindlich gebucht. fluege.de lehnt dann eine Stornierung ab, wie erwähnt, obwohl eine Frist eingeräumt wurden ist.

BGH (Az.: 1 StR 297/09) hat nochmals klargestellt, welche Anforderungen an einen  TOA zu stellen sind (bereits BGHSt 48,138,141). Es bedarf regelmäßig eines Geständnisses. Es muss ein kommunikativer Prozess hinzukommen. Dieser ist dann gegeben, wenn das Opfer den Ausgleich akzeptiert. Zu guter letzt muss der Angeklagte im Verfahren erkennen lassen, dass er die Opferrolle des Geschädigten akzeptiert, so dass der Konflikt über die Rollenverteilung (Wer ist Opfer und wer Täter) beendet ist.

BGH (VIII ZR 210/08) hat entschieden, dass Schönheitsreparaturen dem Mieter auch durch AGB des Vermieters aufgebürdet werden können. Dies betrifft aber nicht Arbeiten im Außenbereich. Hierzu zählen Außenfenster etc.

Es reicht aus, wenn der Mietpreisspiegel im  Kundencenter des Vermieters vorgehalten wird, um eine Mieterhöhung zu begründen. Ein Übersenden des Mietpreisspiegels ist nicht erforderlich (BGH VIII ZR 74/08).

Nach § 121 VI 2 SGB II sind Pendelzeiten zur Arbeitsstätte von mehr als 2,5 Stunden unverhältnismäßig. Dies gilt natürlich auch im Unterhaltsrecht (OLG Brandenburg 10 UF 194/08).

Der BGH hat heute (12.10.2010; Az.: ZR 121/08) entschieden, dass ein WLAN Nutzer seinen Anschluss nach den neuesten Sicherungsmaßnahmen sichern muss, d.h. auch das bestehende Passwort muss durch ein eigenes ersetzt werden. Verwendet der Nutzer nicht den neuesten Sicherheitsstandard, dann kann er, bei unbefugter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Schadenersatz muss der Anschlussinhaber jedoch nicht leisten, da ihn kein Verschulden trifft. Die Anwaltskosten hat der BGH im Lichte des § 97 a II UrhG auf 100 € beschränkt. Demzufolge sind Abmahnungen nunmehr nur dann berechtigt, wenn der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat oder sein WLAN-Netz nicht ordnungsgemäß sicherte.

Das OLG Düsseldorf (09.02.2010; Az. Iv-3 RBs 8/10) hat entscheiden, dass die Vorschriften der § 81 b, § 100h Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 Nr. 1, § 163 b Abs. 1, Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG nicht als Ermächtigungsgrundlage für eine Videomessung des Abstandes nach dem Brückenabstandsmessverfahren (ViBrAM) in Frage kommen und ein Beweisverwertungsverbot für die Videoaufzeichnung zu bejahen ist. Der Betroffene in dem Bußgeldverfahren ist frei zu sprechen. Die genaue Argumentation können Sie gern bei unseren Rechtsanwälten erfragen.

Der EuGH hat nunmehr (Az. C-511/08; 15.04.2010) entschieden, dass der Verbraucher im Fernabsatzgeschäft bei einem Widerruf die Hinsendekosten nicht auferlegt bekommen darf. Hierauf sind sämtliche Onlinehändler hinzuweisen, da dies einen Kostenfaktor darstellt, welche nicht unterschätzt werden sollte, meint Rechtsanwalt Björn Fehse.

Verwendet man in der URL einer Website eine Marke oder einen fremden Firmennamen, ohne das die Seite einen inhaltlichen Bezug zu dieser Firma bietet, stellt dies eine Markenverletzung dar (OLG Hamburg 02.03.2010 – Az. 5 W 17/10).

Ein Link über gesetzliche Pflichtabgaben muss auf der Internetpräsenz klar zu erkennen sein, so das OLG Köln. Dies bedeutet, der Link muss deutlich abgesetzt und erkennbar platziert sein.

LG Berlin bejaht jetzt auch Urheberrechtsverletzung bei Abruf nur über URL (30.03.2010 – Az. 15 O 341/09).

OLG Hamm verneint Verstoß gegen die Grundpreisangabe in Litern nach der PAngVO, wenn der angegebene Preis einfach zu multiplizieren ist, um den Literpreis zu erhalten (10.12.2009 – Az. 4 U 156/09).

Es stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Unternehmer mit einer Garantie wirbt, ohne diese zu erklären, so nun auch das OLG Hamburg (Az. 3 U 23/09).

Die Belehrung bzgl. der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung ist nur dann wirksamer Vertragsbestandteil, wenn sich eine solche Regelung auch in den AGB findet. Ansonsten ist dies wettbewerbswidrig (OLG Koblenz und OLG Hamburg).

Das OLG Hamburg hat klargestellt, dass die Erreichbarkeit von urheberrechtsfähigem Material im Internet über die URL genügt, um Urheberrechte zu verletzen. Hierauf weist Rechtsanwalt Fehse seit mehreren Jahren im Rahmen der Beratung von Webdesignern hin. Es ist leider sehr weit verbreitet, dass Entwürfe von Internetpräsenzen bereits online gestellt werden, um diese präsentieren zu können. Die verwendete URL ist dabei meist nur dem Webdesigner bekannt. Trotzdem ist die Seite im Internet erreichbar. Hat der Programmierer beispielsweise ein Bild verwandt, an welchem er nicht die erforderlichen Rechte besitzt und sucht der Urheber auch noch zufällig nach solchen Urheberrechtsverletzungen, droht dem Programmierer bzw. dem Inhaber der Hauptdomain eine Abmahnung und Schadenersatzforderung. Hierauf sollte geachtet werden.

Der Inhaber der Domain www.dsds-news.de muss diese nicht an RTL übertragen, so dass OLG Köln. Allerdings darf er diese Domain nicht für den geschäftlichen Verkehr nutzen. Es bleibt abzuwarten, was der Inhaber der Domain mit dieser anstellen wird.

Grundsätze für die zulässige Verwertung von Verkehrsdaten der Telekommunikation im Strafrecht durch das BVerfG in der Entscheidung vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08) aufgestellt. Damit ist der § 100 g StPO nichtig. Dies dürfte für Rechtsanwälte / Fachanwälte im Bereich Strafrecht interessant sein.

AG Halle (95 C 3258/09) hat entschieden, dass der Upload eines Films in einer Tauschbörse lediglich mit einem Streitwert von 1.200 € zu bemessen ist. Dies bedeutet, Rechtsanwaltsgebühren für eine Abmahnung lediglich in Höhe von 155,30 € ! Bezüglich des § 97 a Abs. 2 UrhG musste sich das Gericht in dieser Entscheidung nicht äußern (Deckelung der Rechtsanwaltsgebühren), da es sich um einen älteren Fall gehandelt hat. Tendenz ist jedoch erkennbar. Rechtsanwalt Fehse weißt darauf hin, dass dieses Urteil jedoch nicht für andere Gerichte bindend ist und dort auch andere Werte angesetzt werden können. Für den Einzugsbereich des AG Halle ist dieses Urteil jedoch vorerst bahnbrechend.

Ab dem 01.03.2010 gilt die neue Preisangabepflicht für Rufnummern, welche mit 0180 beginnen. Der Preis für Mobilfunknetze muss explizit mit 42 ct/min genannt werden. Die Angabe könnte wie folgt lauten: "Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, aus Mobilfunknetzen höchstens 42 ct/min.".

Mediation im Vormarsch. Die Streitschlichtung wird immer beliebter. Dies dürfte aufgrund der Vorteile, nicht zuletzt der finaziellen, niemanden wundern. Falls Sie sich einmal über Streitschlichtung (Familienrecht, Wirtschaftsrecht etc.) beraten lassen möchten, steht Ihnen unsere Mediatorin Heike Rasch zur Verfügung. Getreu dem Motto "Schlichten ist günstiger als Richten !".

Das Bundesverfassungsgericht mit einer weiteren richtungsweisenden Entscheidung. Heute (02.03.2010) wurde die Voratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die Speicherung von Telefon- und Internetdatenn sei nur bei konkreten Tatverdacht erlaubt. Somit werden jetzt wohl die Voratsdatenspeicher geleert werden. Wichtig dürfte diese Entscheidung insbesondere für Rechtsanwälte im Internetrecht, insbesondere im Bereich der Abmahnungen sein. Eine Auskunft bei dem entsprechenden Provider nach dem Inhaber einer IP-Adresse ist nun nicht mehr möglich. Gern berät Sie Herr Rechtsanwalt Fehse zu diesem Problemkreis.

Stellt ein Betroffener einen Antrag auf Erstellung eines Sachverständigengutachtens und gibt dieses dem Betroffenen Recht, ist es unbillig, den Betroffenen mit diesen Kosten zu belasten (LG Wuppertal – Az. 26 Qs 309/09).

Mehr Schein als sein! Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, dass die Hartz IV Sätze nicht ordnungsgemäß ermittelt worden sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Bundesverfassungsgericht diese für zu niedrig erachtet. Die Bundesregierung hat die Auflage erhalten, die Hartz IV Sätze nachvollziehbar festzusätzen und insbesondere die Angemessenheit der Höhe nachzuweisen. Demzufolge könnten nunmehr diese Punkte durch Gutachten etc. belegt werden mit dem Ergebnis, dass die Hartz 4 Sätze eben gerade nicht zu niedrig sind. Denkbar wäre sogar, dass diese zu hoch sind ! Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt.

Im Urheberrecht begründen bereits leichteste Sorgfaltspflichtverletzungen den Vorwurf der Fahrlässigkeit (BGH 20.05.2009 – Az. I ZR 239/06).

Onlinerechnung im pdf-Format ausreichend gegenüber Verbrauchern (OLG Brandenburg Az. 7 U 29/08).

Urheberrechtsschutz für Annoncen, die in der sprachlichen Umsetzung einen Beitrag zur individuell-schöpferischen Leistung darstellen. Ein Abschreiben der Anzeigen ist daher rechtswidrig (LG München I Az. 21 O 3262/08).


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