Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. Im Bereich des Arbeitsrechts beschäftigen wir uns mit
und allen sonstigen Bereichen mit Bezug zu Arbeitsverhältnissen bzw. der Zeit davor und der Zeit nach den Arbeitsverhältnissen.
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