Internetrecht
Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Veröffentlichungen zum Thema Internetrecht. Selbstverständlich sind dies nur kurze Zusammenfassungen und können daher nicht den Maßstab der Vollständigkeit erreichen. Zudem bitten wir zu beachten, dass es natürlich auch anderslautende Entscheidungen von anderen Gerichten geben kann. Wir geben Ihnen gern einen Gesamtüberblick bzgl. der aktuellen Rechtsprechung zu Ihrem Problem im Rahmen einer persönlichen Beratung.

BGH stuft Verkäufer bei Ebay mit einem Schnitt von 45 Verkäufen pro Monat als gewerblich ein. Abgesehen davon sollte man es unterlassen Marken als Vergleich zu den angebotenen Produkten (... like D&C etc.) zu verwenden. Dies stellt vergleichende Werbung dar !
Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist wettbewerbswidrig. So entschied das LG Bochum vor kurzem (Az.: 12 O 12/09). Ein Verkäufer bei Ebay hatte damit geworben, dass er Originalware anbiete. Dies sei jedoch selbstverständlich, so die Richter. Zudem wurde nochmals bestätigt, dass die Werbung mit versichertem Versand wettbewerbswidrig ist, da dies gegenüber Verbrauchern gesetzlich vorgeschrieben ist. Außerdem wurde ein Verstoß gegen die PAngVO darin gesehen, dass der Verkäufer keine Versandkosten bei Auslandslieferungen genannt hatte.
Die Bezeichnung als Kompetenzzentrum ist nur dann erlaubt, wenn es die zentrale Einrichtung in der Region ist (LG Münster Az.: 23 O 155/08). Dies gilt auch wohl auch für alle anderen Wortkreationen mit „Zentrum“, die auf eine zentrale Anlaufstelle hindeuten.
AG Halle hat zugunsten unseres Mandanten entschieden, dass der Schadenersatz bei der unberechtigten Benutzung eines Bildes, dessen Urheber eine Privatperson ist, in einer Auktion auf der Internetplattform Ebay lediglich 4 € beträgt (AG Halle 04.07.2008).
Die Lage für die Admin-C verschärft sich. Das LG Berlin hat in seiner Entscheidung vom 13.01.2009 – Az. 15 O 957/07 eine Haftung auf Schadenersatz bejaht. Es lag fahrlässiges Handeln vor. Näheres erläutert Ihnen gern Herr Rechtsanwalt Fehse.
Das OLG Brandenburg (15.05.2009 – Az. 6 U 37/08) hat nunmehr auch den Schadenersatz für die Benutzung eines Bildes bei ebay durch eine Privatperson mit lediglich 60 € bemessen.
Das Einbinden von fremden Bildern in die eigene Internetpräsenz durch Verlinkung ist abmahnfähig. Ob es sich hierbei um eine Urheberrechtsverletzung handelt, hat das Gericht offen gelassen (AG Hannover Az. 439 C 9025/08).
Der Disclaimer für Links ist tot. Das OLG München (Az. 18 U 5645/07) hat entschieden, dass den Betreiber einer Internetpräsenz keine regelmäßige Überprüfungspflicht für Links trifft. Der Link muss nur zum Zeitpunkt des Einbindens auf eine rechtskonforme Seite verweisen.
Das LG Hamburg hat entscheiden, dass ein Verbraucher kein Widerrufsrecht habe, wenn er sich gegenüber dem Unternehmer als Unternehmer und nicht als Verbraucher darstellt. Im vorliegenden Fall hat eine Verbraucherin Waren bestellt und als Anschrift ihre Arbeitsstelle angegeben. Daher war sie bereits als Unternehmerin zu bewerten (Az. 309 S 96/08).
Die Nutzung eines Namens als Domain oder Email im geschäftlichen Verkehr kann zu markenrechtlichem Schutz führen (LG Hamburg Az. 315 O 988/07).
Die Angabe der Lieferfrist mit dem Zusatz "in der Regel" ist rechtswidrig und kann mit einer Abmahnung geahndet werden (OLG Hamm - Az. 2 W 55/09).
Kann der Beklagte darlegen, dass er während der Tatzeit nicht anwesend war und der Anschluss auch nicht durch andere Familienmitglieder genutzt werden konnte, kann ein Anspruch auf Schadenersatz und außergerichtliche Abmahnkosten bei einer Tauschbörsen-Abmahnung entfallen (AG Frankfurt Az.: 31 C 1738/07).
OLG Hamm (11.08.2009 – Az. 7 U 37/09) hat nochmals klargestellt, dass die Nennung der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung irreführend ist und abgemahnt werden kann.
Treten tatsächliche Änderungen ein, ist ein Online-Archiv für Zeitungsartikel zur Löschung des Artikels, welche die nicht mehr aktuellen Sachverhalte enthält, verpflichtet, soweit eine direkte Beeinflussung einer Person vorliegt (LG Hamburg 26.06.2009 – Az. 324 O 586/08). Rechtsanwalt Fehse hat einen ähnlichen Fall bereits gegenüber der hiesigen Tageszeitung durchgesetzt.
Stellt ein Verkäufer fälschlicherweise seinen Porsche zum Startpreis von 1 € ein und geht dieser für 5,50 € weg, dann hat der Käufer trotzdem keinen Anspruch auf das Fahrtzeug. Aufgrund des unangemessenen Verhältnisses ist das Beharren des Käufers auf seinen Anspruch rechtsmissbräuchlich (OLG Koblenz 03.07.2009 – Az. 5 U 429/09).
Der BGH (VIII ZR 348/06) hat sich für eine Opt-Out-Regelung ausgesprochen und klargestellt, dass dies den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Opt-In-Regelung gilt jedoch für Werbung gegenüber Verbrauchern, welche per Fernkommunikation übermittelt wird.
Schwere Zeiten für Ebay ! OLG Hamburg (3 U 216/06) hat das Auktionshaus dazu angehalten, eine Filterung bzgl. etwaiger Markenverletzungen einzubauen.
Selbst wenn der Besteller im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes erklärt, dass er die Dienstleistung sofort wolle, kann er später den Widerruf erklären, jedoch nur für die Zukunft (AG Montabaur – 15 C 195/07).
Das LG Duisburg (18.04.2008 – 10 O 350/07) hat sich der Meinung des LG Köln angeschlossen und hält das Lehrerbewertungsportal „spickmich.de“ für rechtmäßig. Daten der Lehrer können dort veröffentlicht werden, wenn sie bereits vorher im Internet öffentlich zugänglich waren. Die geäußerten Inhalte sind solange unbedenklich, soweit diese wahre Tatsachen oder zulässige Meinungsäußerungen wiedergeben.
Verstöße gegen die Verpackungsordnung und das Textilkennzeichnungsgesetz sind laut LG Lübeck (22.04.2008 – 11 O 9/08) als Bagatellverstöße zu qualifizieren.
Das OLG Hamm hat entschieden, dass Händler im Internet die Schleuderwirkungsklasse bei Waschmaschinen angeben müssen.
Wird einem Kunden durch einen Computervirus die Zugangsdaten für sein Onlinebanking geraubt und kommt es dann zu Überweisungen an einen Dritten, haftet die Bank für den entstandenen Schaden (AG Wiesloch - 4 C 57/08).
Unternehmer auf Handelsplattformen wie ebay, muss keine gesonderten Kundeninformationen über das Zustandekommen des Vertrages etc. erteilen, weil die Informationen bereits vollständig in den AGB des Plattformbetreiber enthalten sind (LG Frankenthal 14.02.2008 - 2 HK O 175/07; a.A. LG Leipzig).
Ab dem 01.04.2008 ist eine Änderung der BGB-InfoVO in Kraft getreten. Diese sieht eine überarbeitete Widerrufsbelehrung vor. Für die alten Widerrufsbelehrungen gilt eine Überarbeitungsfrist bis zum 01.10.2008. Der geänderte Teil der Verordnung kann hier heruntergeladen werden. Selbstverständlich sind wir auch bei der Neuformulierung behilflich. Insbesondere für Internetauktionshäuser sind einige wichtige Punkte zu beachten, um einer Abmahnung vorzubeugen.
Der Musikindustrie wurde Akteneinsicht im Rahmen von Tauschbörsen-Ermittlungsverfahren untersagt (LG München 12.03.2008 - 5 Qs 19/08). Die Akteneinsicht dient in unzähligen Verfahren nur dazu, dass der Anschlussinhaber in Erfahrung gebracht wird, um diesen dann abzumahnen. Es bleibt abzuwarten, ob sich hier weitere Gerichte anschließen. Dies dürfte die Abmahnwellen deutlich erschweren.
Der Musikindustrie wurde Akteneinsicht im Rahmen von Tauschbörsen-Ermittlungsverfahren untersagt (LG München 12.03.2008 - 5 Qs 19/08). Die Akteneinsicht dient in unzähligen Verfahren nur dazu, dass der Anschlussinhaber in Erfahrung gebracht wird, um diesen dann abzumahnen. Es bleibt abzuwarten, ob sich hier weitere Gerichte anschließen. Dies dürfte die Abmahnwellen deutlich erschweren.
Der Bundestag hat nunmehr die längst fällige Begrenzung der Rechtsanwaltsgebühren auf 100 € bei Abmahnungen gegenüber Verbrauchern wegen Urheberrechtsverletzungen beschlossen. Jedoch gilt dies auch nur für einfach gelagerte Fälle und geringfügige Rechtsverletzungen. Es bleibt abzuwarten, wie dies gerichtlich ausgelegt werden wird.
LG Hamburg meint, dass die Protokolle der Staatsanwaltschaft über die Zuordnung eines Anschlusses zu einer bestimmten IP-Adresse nicht ausreicht, für den Nachweis illegalen Uploads in Tauschbörsen (LG Hamburg 14.03.2008 - 308 O 76/07). Dies dürfte zumindest dafür sorgen, dass das LG Hamburg nicht mehr mit entsprechenden Abmahnfällen konfrontiert wird. Leider wird die Meinung des Gerichts nicht umfassend begründet. Es ist davon auszugehen, dass es sich um Einzelrechtsprechung handelt.
Die Klausel „Unfreie Pakete werden nicht angenommen.“ ist wettbewerbswidrig im Bereich des Fernabsatzes (OLG Hamburg 24.01.2008 - 3 W 7/08).
Unternehmer auf Handelsplattformen wie ebay, muss keine gesonderten Kundeninformationen über das Zustandekommen des Vertrages etc. erteilen, weil die Informationen bereits vollständig in den AGB des Plattformbetreiber enthalten sind (LG Frankenthal 14.02.2008 - 2 HK O 175/07; a.A. LG Leipzig).
Die Musikindustrie hat kein Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten im Ermittlungsverfahren bzgl. Tauschbörsen. Das Gericht schützt damit die Interessen des Anschlussinhabers, weil der Anschlussinhaber nicht zwingend der Beschuldigte ist (LG Saarbrücken 28.01.2008 - 5 Qs 349/07).
Die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen im Internetsauktionshaus sind nicht berufswidrig, urteilte das BVerfG am 04.03.2008. Es ist nunmehr mit einer Welle neuer Angebote in Internetauktionen für den außergerichtlichen Bereich durch Rechtsanwälte zu rechnen. Ob diese Möglichkeit für Rechtsanwälte erfolgversprechend ist, wird sich sich in naher Zukunft zeigen. Ebenso gespannt darf man sein, ob es hier zu Abmahnungen kommt.
Das OLG München hat entscheiden, dass die Verwendung von Markennamen auch bei Google Adwords in Form der Option "weitgehend passende Keywords" eine Markenverletzung darstellt (Az. 29 U 4013/07). Dies ist nicht die erste Entscheidung in diesem Bereich. Es kann nur jedem geraten werden, entsprechende Kampagnen bei Google zu überprüfen.
Die Betreiber von StudiVZ mahnen nunmehr Domains ab, welche ein VZ für Verzeichnis im Namen tragen. Ob diese Abmahnungen rechtlich ohne Einwände bleiben, ist fraglich. VZ ist eine gängige Abkürzung und als solche zumindest nicht als reine Wortmarke eintragungsfähig. Der Ausgang der Verfahren bleibt abzuwarten.
AG Lahr meint, dass der Verbraucher im Falle des Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften keinen Nutzungsausfall zu zahlen haben könnte. Diese Frage wurde dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vorgelegt. Man darf gespannt sein, welches Ergebnis hier gefunden wird. Dies könnte weit reichende Folgen für das Internetgeschäft haben.
AG Lahr meint, dass der Verbraucher im Falle des Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften keinen Nutzungsausfall zu zahlen haben könnte. Diese Frage wurde dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vorgelegt. Man darf gespannt sein, welches Ergebnis hier gefunden wird. Dies könnte weit reichende Folgen für das Internetgeschäft haben.
Das Amtsgericht Halle hatte in einer aktuellen Entscheidung ein Widerrufsrecht bei Fitnessstudioverträgen bejaht, wenn die Verbraucher aufgrund von Werbung für Schnupperkurse in das Fitnessstudio gehen und dort dann, statt zu schnuppern einen Langzeitvertrag abschließen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Neues Urheberrecht ab 01.01.2008 ! Bei Abmahnungen gegenüber privaten Nutzern in einfach gelagerten Fällen mit unerheblicher Rechtsverletzung darf die Rechtsanwaltsvergütung lediglich 50 € betragen. Abgesehen davon, dass geschäftlicher Verkehr ausgeklammert ist, dürfte fraglich sein, was einfach gelagerte Fälle und unerhebliche Rechtsverletzungen sind.
Es kann genügen, dass die geforderten Angaben nach § 1 Abs. 2 PAngV (Liefer- und Versandkosten, Hinweis auf enthaltene Mehrwertsteuer) leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite angezeigt werden, welche notwendig bei einem Bestellvorgang durchlaufen werden muss. Eine gleichzeitige Angabe auf der Seite, auf welcher die Ware zusammenmit dem Kaufpreis dargestellt wird, ist nicht notwendig (BGH, Urt. v. 04.10.2007, I ZR 143/04).
OLG Naumburg hat ebenfalls (wie OLG Hamburg und KG Berlin) die Widerrufsfrist bei Ebay mit einem Monat angegeben.
Das OLG Frankfurt hat in seiner neuesten Entscheidung den Beschluss gefasst, dass Widerrufsbelehrungen, welche als Bilddateien in Internetpräsentationen (z.B.Ebay) eingebunden werden, wettbewerbswidrig sind. Dies hat seinen Grund darin, dass diese Dateien bei Zugriffen über WAP nicht immer angezeigt werden. Hier droht eine neue Abmahnwelle!
Die Linksetzung auf eine Seite, auf welcher sich Fotos einer Person befinden, ist als öffentliche zur Schau Stellung zu werten. Hierzu ist grundsätzlich die Einwilligung des abgebildeten erforderlich (OLG München Az. 18 U 2067/07).
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass Hinsendekosten bei Widerruf des Verbrauchers im Versandhandel nicht vom Verbraucher getragen werden müssen. Dies ist vor allem auf der Internetplattform Ebay relevant. (Anm.: dies war bisher bereits herrschende Meinung und fand seinen Ursprung in den gesetzlichen Regelungen zum Versendungskauf)
Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Ebay abgemahnt ! Die StA verkauft unter dem Namen "justiz-magdeburg" und hat dort tatsächlich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwandt. Die Belehrung wurde zwischenzeitlich geändert, jedoch enthält die Änderung immer noch Fehler.
Das AG Halle hält ebenfalls eine Widerrufsbelehrung für unwirksam, wenn eine Belehrung über Widerrufsfolgen fehlt. (in Anlehnung an die aktuelle BGH-Rechtsprechung)
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass Hinsendekosten bei Widerruf des Verbrauchers im Versandhandel nicht vom Verbraucher getragen werden müssen. Dies ist vor allem auf der Internetplattform Ebay relevant. (Anm.: dies war bisher bereits herrschende Meinung und fand seinen Ursprung in den gesetzlichen Regelungen zum Versendungskauf)
Es kann genügen, dass die geforderten Angaben nach § 1 Abs. 2 PAngV (Liefer- und Versandkosten, Hinweis auf enthaltene Mehrwertsteuer) leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite angezeigt werden, welche notwendig bei einem Bestellvorgang durchlaufen werden muss. Eine gleichzeitige Angabe auf der Seite, auf welcher die Ware zusammenmit dem Kaufpreis dargestellt wird, ist nicht notwendig (BGH, Urt. v. 04.10.2007, I ZR 143/04).

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