Dieser Bereich der Juristerei beschäftigt sich hauptsächlich mit Straftaten. Hierbei werden nicht nur Beschuldigte vertreten und verteidigt, sondern auch Zeugen und durch eine Straftat Geschädigte haben ein Recht auf den Beistand eines Anwalts. Die Bearbeitung der Mandante sollte nicht erst mit der Anklageschrift beginnen. Sinnvoll ist es, bereits zeitgleich mit der Ladung zu einer Vernehmung, sich eines Anwalts zu bedienen. Nur so können später nicht wieder gutzumachende Fehler vermieden werden.
Die Tätigkeit als Strafverteidiger umfasst die Belehrung der Mandanten bezüglich ihrer Rechte und deren Grenzen, wie zum beispiel ein Zeugnisverweigerungs- oder ein Aussageverweigerungsrecht. Hinzukommt die Überwachung des Verfahrens. Dadurch wird gewährleistet, dass jeder ein faires Verfahren bekommt. Zudem werden die Mandanten durch das gesamte Verfahren begleitet und alles möglich unternommen, um eine ungerechte Verurteilung zu vermeiden.
Insbesondere verteidigen wir neben dem herkömmlichen Bereich auch in Steuerstrafverfahen, BtmG-Delikten und Wirtschaftsstrafsachen.
Zudem zählt das Jugendstrafrecht zum Strafrecht, obwohl es sich um ein eigenes Gebiet mit eigenen Regeln und Gesetzen handelt. Nicht jeder Strafverteidiger beschäftigt sich auch mit dem Jugendstrafrecht oder steht als Pflichtverteidiger zur Verfügung. Wir schon.
Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns speziell unter strafrecht@recht-rasch.de .
Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Fehse, der auch als Pflichtverteidiger tätig ist und bereits eine Fachanwaltsausbildung in diesem Bereich absolviert hat, um sich hier entsprechend zu spezialisieren. Seit meheren Jahren ist er zugelassener Fachanwalt für Strafrecht.
Natürlich werden auch Opfer von Straftaten vertreten und Zeugen bei Verfahren begleitet. Aufgrund der Tätigkeit von Rechtsanwalt Fehse in Zusammenarbeit mit den anderen Kollegen in unserer Gemeinschaft, können speziell auch zivilrechtliche Ansprüche (Schmerzensgeld und Schadenersatz) im Strafverfahren bearbeitet und durchgesetzt werden.
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