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Das Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit dem öffentlichen Recht. Dies ist das Gebiet, welches zum Beispiel sämtliche Vorgänge in den verschiedensten Behörden regelt. Der Staat handelt durch seine Behörden gegenüber den Bürgern und benutzt dafür meistens das Werkzeug des Verwaltungsaktes. Behördliches Handeln findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. 

Gegen fast jeden Verwaltungsakt hat man die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und sollte dies nicht zum Erfolg führen, zu klagen. Unsere Tätigkeit beginnt bereits mit dem Stellen von Anträgen, führt fort über das Einlegen und Begründen von Widersprüchen und dem anschließenden Erstellen einer Klage und der Vertretung in Prozessen gegen die öffentliche Hand.

In diesen Bereich fällt auch die Bearbeitung von Sozialrecht, insbesondere Überprüfung von Hartz IV- Bescheiden und jegliche Auseinandersetzung mit der Bundesagentur für Arbeit (ARGE).

Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns speziell unter verwaltungsrecht@recht-rasch.de .

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Loesung@Recht-Rasch.de