Das Recht des unlauteren Wettbewerbs hat zur Aufgabe, für Wettbewerbsteilnehmer Verhaltensregeln aufzustellen, an welche sich diese im geschäftlichen Verkehr zu halten haben. Ziel ist es den wirtschaftlichen Verkehr fair und sachgerecht zu gestalten und Konkurrenz und Wetteifer zu regulieren. Hierbei stellt der Schutzzweck auf das Unterbinden von Wettbewerbsvorsprüngen durch unsachliche Methoden ab. Insbesondere gehört zu diesem Rechtsgebiet
Das Markenrecht greift nahezu untrennbar in das Wettbewerbsrecht ein. Der Schutz von eingetragenen Marken ist eng mit dem Wettbewerbsrecht verknüpft, weil nahezu jede Verletzung eines Markenrechts auch als unlauterer Wettbewerb qualifiziert werden wird.
Gerade auf diesem Sektor stehen wir Ihnen zur Verfügung. Wir beraten Sie zu Fragen der Markenanmeldung und Verfolgen für Sie engagiert Verstöße gegen das Wettbewerbs- oder Markenrecht. Natürlich sind wir auch kompetente Partner, falls Ihnen ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen wird oder Sie fälschlicherweise einer Markenrechtsverletzung im Wege einer Abmahnung und Unterlassungserklärung bezichtigt werden. Lassen Sie sich möglichst vorher beraten, um die Anwaltskosten der anderen Wettbewerber zu sparen.
Zudem sind wir, insbesondere Herr Rechtsanwalt Fehse, auch bei der Durchsetzung Ihrer Urheberrechte behilflich oder helfen bei unberechtigten Abmahnungen.
Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns speziell unter wettbewerbsrecht@recht-rasch.de .
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